Art. 336c Abs. 2 OR
- RBOG 1997 Nr. 07
Ein Kuraufenthalt, der medizinisch nicht zwingend indiziert ist, fällt nicht unter die kündigungsrechtliche Sperrfrist
Ein Kuraufenthalt, der medizinisch nicht zwingend indiziert ist, fällt nicht unter die kündigungsrechtliche Sperrfrist