Art. 199 OR
- RBOG 2016 Nr. 13
Die Wegbedingung der Gewährspflicht nach Art. 199 OR ist auch bei grobfahrlässigem Verschweigen eines Sachmangels ungültig.
Die Wegbedingung der Gewährspflicht nach Art. 199 OR ist auch bei grobfahrlässigem Verschweigen eines Sachmangels ungültig.