Art. 41 OR

  • RBOG 2001 Nr. 09

    Nicht nur entgangener Gewinn, sondern auch erlittener Verlust kann adäquat kausale Folge der unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit eines Betriebsinhabers sein

  • RBOG 2005 Nr. 12

    Haftpflicht eines Skiliftunternehmens