Art. 41 OR
- RBOG 2001 Nr. 9
Nicht nur entgangener Gewinn, sondern auch erlittener Verlust kann adäquat kausale Folge der unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit eines Betriebsinhabers sein
- RBOG 2005 Nr. 12
Haftpflicht eines Skiliftunternehmens
Nicht nur entgangener Gewinn, sondern auch erlittener Verlust kann adäquat kausale Folge der unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit eines Betriebsinhabers sein
Haftpflicht eines Skiliftunternehmens