Art. 363 ff. OR
- RBOG 1996 Nr. 06
Bindung des Bauherrn an die Genehmigung der Schlussrechnung durch den Architekten; Tragweite der Ungewöhnlichkeitsregel
Bindung des Bauherrn an die Genehmigung der Schlussrechnung durch den Architekten; Tragweite der Ungewöhnlichkeitsregel