Art. 363 ff. i.V.m. Art. 154 SIA-Norm 118 OR
- RBOG 1996 Nr. 6
Bindung des Bauherrn an die Genehmigung der Schlussrechnung durch den Architekten; Tragweite der Ungewöhnlichkeitsregel
Bindung des Bauherrn an die Genehmigung der Schlussrechnung durch den Architekten; Tragweite der Ungewöhnlichkeitsregel