Art. 133 ff. SchKG
- RBOG 2009 Nr. 18
Die Forderung der Stockwerkeigentümergemeinschaft gegen den ausgeschlossenen Stockwerkeigentümer ist bei der Festsetzung des Mindestzuschlagspreises nicht zu berücksichtigen
Die Forderung der Stockwerkeigentümergemeinschaft gegen den ausgeschlossenen Stockwerkeigentümer ist bei der Festsetzung des Mindestzuschlagspreises nicht zu berücksichtigen