Art. 8 Abs. 2 SchKG
- RBOG 1998 Nr. 6
Bei Streitigkeiten über die Erhebung der Einrede "kein neues Vermögen" im Rechtsvorschlag ist unter Vorbehalt des Gegenbeweises das Betreibungsprotokoll massgebend
Bei Streitigkeiten über die Erhebung der Einrede "kein neues Vermögen" im Rechtsvorschlag ist unter Vorbehalt des Gegenbeweises das Betreibungsprotokoll massgebend