Art. 149 Abs. 2 SchKG
- RBOG 1998 Nr. 10
Die im Verlustschein verurkundete Verrechnungsforderung vermag eine Schuldanerkennung zu entkräften
- RBOG 2003 Nr. 19
Im Rechtsöffnungsverfahren muss der Schuldner den Forderungsgrund substantiiert bestreiten
Die im Verlustschein verurkundete Verrechnungsforderung vermag eine Schuldanerkennung zu entkräften
Im Rechtsöffnungsverfahren muss der Schuldner den Forderungsgrund substantiiert bestreiten