Art. 149 Abs. 2 SchKG

  • RBOG 1998 Nr. 10

    Die im Verlustschein verurkundete Verrechnungsforderung vermag eine Schuldanerkennung zu entkräften

  • RBOG 2003 Nr. 19

    Im Rechtsöffnungsverfahren muss der Schuldner den Forderungsgrund substantiiert bestreiten