Art. 46 SchKG
- RBOG 1996 Nr. 12
Keine Nichtigkeit der Pfändung bzw. des Verlustscheins bei Verletzung der Zuständigkeitsordnung, sofern keine Drittinteressen tangiert sind
Keine Nichtigkeit der Pfändung bzw. des Verlustscheins bei Verletzung der Zuständigkeitsordnung, sofern keine Drittinteressen tangiert sind