Art. 82 Abs. 2 SchKG
- RBOG 2019 Nr. 9
Anforderungen an die Glaubhaftmachung einer Verrechnungsforderung im provisorischen Rechtsöffnungsverfahren
- RBOG 2017 Nr. 17
Art. 178 ZPO führt nicht zu einer Lockerung der Beweisanforderungen von Art. 82 Abs. 2 SchKG.
- RBOG 2008 Nr. 18
Stundung "bis auf weiteres" und (einseitige) Aufhebung dieser Vereinbarung
- RBOG 2017 Nr. 18
Auch im Verfahren betreffend provisorische Rechtsöffnung muss die zur Verrechnung gestellte Forderung urkundenmässig in liquider Weise belegt sein
- RBOG 2008 Nr. 19
Erfordernis sofortigen Glaubhaftmachens gemäss Art. 82 Abs. 2 SchKG und Noven im Rechtsmittelverfahren nach kantonalem Recht