Art. 194 Abs. 1 SchKG
- RBOG 2022 Nr. 22
Noven im Beschwerdeverfahren gegen eine Konkurseröffnung ohne vorgängige Betreibung sind bis zum Ablauf der Beschwerdefrist zulässig.
Noven im Beschwerdeverfahren gegen eine Konkurseröffnung ohne vorgängige Betreibung sind bis zum Ablauf der Beschwerdefrist zulässig.