Art. 36 SchKG
- RBOG 1998 Nr. 05Kein Rechtsmittel gegen die Verweigerung der aufschiebenden Wirkung einer Beschwerde 
- RBOG 1995 Nr. 14Einem nach Ablauf der Rechtsmittelfrist gestellten Gesuch um aufschiebende Wirkung kann nicht mehr stattgegeben werden 
