Art. 36 SchKG
- RBOG 1998 Nr. 05
Kein Rechtsmittel gegen die Verweigerung der aufschiebenden Wirkung einer Beschwerde
- RBOG 1995 Nr. 14
Einem nach Ablauf der Rechtsmittelfrist gestellten Gesuch um aufschiebende Wirkung kann nicht mehr stattgegeben werden