Art. 36 SchKG

  • RBOG 1998 Nr. 05

    Kein Rechtsmittel gegen die Verweigerung der aufschiebenden Wirkung einer Beschwerde

  • RBOG 1995 Nr. 14

    Einem nach Ablauf der Rechtsmittelfrist gestellten Gesuch um aufschiebende Wirkung kann nicht mehr stattgegeben werden