Art. 80 Abs. 2 SchKG
- RBOG 1999 Nr. 9
Nachweis der Gleichstellung einer kantonalen Verfügung mit einem vollstreckbaren gerichtlichen Urteil gemäss Art. 80 Abs. 2 SchKG
Nachweis der Gleichstellung einer kantonalen Verfügung mit einem vollstreckbaren gerichtlichen Urteil gemäss Art. 80 Abs. 2 SchKG