Art. 75 SchKG
- RBOG 2008 Nr. 16
Die Erteilung der Rechtsöffnung auch für das Retentionsrecht kann nicht erst im Rechtsmittelverfahren beantragt werden
Die Erteilung der Rechtsöffnung auch für das Retentionsrecht kann nicht erst im Rechtsmittelverfahren beantragt werden