Art. 265 f SchKG
- RBOG 1997 Nr. 10
Beim Rückzug des Rechtsvorschlags mit Bezug auf die Einrede "kein neues Vermögen" liegt in der Regel weiterhin ein "allgemeiner" Rechtsvorschlag vor
- RBOG 2006 Nr. 18
Neues Vermögen; Definition der standesgemässen Lebensführung und relevanter Zeitraum