Art. 265 f. SchKG
- RBOG 1997 Nr. 10Beim Rückzug des Rechtsvorschlags mit Bezug auf die Einrede "kein neues Vermögen" liegt in der Regel weiterhin ein "allgemeiner" Rechtsvorschlag vor 
- RBOG 2006 Nr. 18Neues Vermögen; Definition der standesgemässen Lebensführung und relevanter Zeitraum 
