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Art. 265 f SchKG

  • RBOG 1997 Nr. 10

    Beim Rückzug des Rechtsvorschlags mit Bezug auf die Einrede "kein neues Vermögen" liegt in der Regel weiterhin ein "allgemeiner" Rechtsvorschlag vor

  • RBOG 2006 Nr. 18

    Neues Vermögen; Definition der standesgemässen Lebensführung und relevanter Zeitraum

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