Art. 190 SchKG
- RBOG 2008 Nr. 22
Verheimlichen von Vermögen zum Nachteil eines Gläubigers als Grund für die Konkurseröffnung ohne vorgängige Betreibung; Praxisänderung
Verheimlichen von Vermögen zum Nachteil eines Gläubigers als Grund für die Konkurseröffnung ohne vorgängige Betreibung; Praxisänderung