Art. 54 SchKG
Entscheide
- RBOG 2025 Nr. 18
Betreibungsort nach Art. 54 SchKG bei Zahlungsflucht wegen Unterhaltspflichten trotz langjährigen Wegzugs ins Ausland
Betreibungsort nach Art. 54 SchKG bei Zahlungsflucht wegen Unterhaltspflichten trotz langjährigen Wegzugs ins Ausland