Art. 83 Abs. 3 SchKG
- RBOG 2022 Nr. 20
Eine verspätete Aberkennungsklage ist ohne Erlass eines Nichteintretensentscheids als negative Feststellungsklage entgegenzunehmen.
Eine verspätete Aberkennungsklage ist ohne Erlass eines Nichteintretensentscheids als negative Feststellungsklage entgegenzunehmen.