Art. 80 f SchKG
- RBOG 1998 Nr. 8
Beweislastverteilung bei definitiver Rechtsöffnung, wenn der Unterhaltsschuldner bestreitet, Kinderzulagen zu erhalten
- RBOG 1999 Nr. 10
Rechtskraftbescheinigung bei Steuersachen im innerkantonalen Verhältnis
- RBOG 1997 Nr. 14
Substantiierungspflicht des Gläubigers im Rechtsöffnungsverfahren
- RBOG 1996 Nr. 29
Rechtsbehelfe nach Art. 36 ff. und 40 ff. des Lugano-Übereinkommens: Zuständigkeit, Fristen und Anhörung des Schuldners im Rechtsmittelverfahren; Wahlrecht des Gläubigers und Verhältnis zwischen Vollstreckbarkeitserklärung mit Sicherungsmassnahmen nach LugÜ und Rechtsöffnungsverfahren nach Art. 80 f. SchKG