Art. 43 SchKG
- RBOG 1996 Nr. 11
Privatrechtliche Versicherungseinrichtungen gelten nicht als "öffent-liche Kassen", auch wenn sie dem öffentlichen Recht unterstehen
Privatrechtliche Versicherungseinrichtungen gelten nicht als "öffent-liche Kassen", auch wenn sie dem öffentlichen Recht unterstehen