Art. 219 Abs. 4 lit. b SchKG
- RBOG 2002 Nr. 21
Forderungen von Personalvorsorgeeinrichtungen gegenüber angeschlossenen Arbeitgebern sind im Konkurs ungeachtet ihres Rechtsgrunds privilegiert
Forderungen von Personalvorsorgeeinrichtungen gegenüber angeschlossenen Arbeitgebern sind im Konkurs ungeachtet ihres Rechtsgrunds privilegiert