Art. 92 Abs. 1 Ziff. 3 SchKG
- RBOG 2000 Nr. 9
Führt ein Landwirt die Buchhaltung seines Betriebs mit einem Personalcomputer, zählt dieser zu den unpfändbaren Vermögenswerten
Führt ein Landwirt die Buchhaltung seines Betriebs mit einem Personalcomputer, zählt dieser zu den unpfändbaren Vermögenswerten