Art. 31 SchKG
- RBOG 2021 Nr. 13
Die Abweisung des Wiederherstellungsgesuchs betreffend Rechtsvorschlagsfrist durch die untere Aufsichtsbehörde in Schuldbetreibungssachen stellt keine Betreibungshandlung dar, weshalb die Sperrfristen nach Art. 56 ff. SchKG nicht zu berücksichtigen sind.