Art. 33 Abs. 4 SchKG

  • RBOG 2021 Nr. 12

    Im Verfahren betreffend Wiederherstellung der Rechtsvorschlagsfrist vor der unteren Aufsichtsbehörde in Schuldbetreibungssachen ist Art. 97 ZPO sinngemäss anwendbar.

  • RBOG 2023 Nr. 30

    Keine Pflicht, rechtskundige Personen darauf hinzuweisen, dass die versäumte Handlung innert der Wiederherstellungsfrist nachzuholen ist.