Art. 33 Abs. 4 SchKG
- RBOG 2021 Nr. 12
Im Verfahren betreffend Wiederherstellung der Rechtsvorschlagsfrist vor der unteren Aufsichtsbehörde in Schuldbetreibungssachen ist Art. 97 ZPO sinngemäss anwendbar.
- RBOG 2023 Nr. 30
Keine Pflicht, rechtskundige Personen darauf hinzuweisen, dass die versäumte Handlung innert der Wiederherstellungsfrist nachzuholen ist.