§ 146 Abs. 2 Ziff. 2 ZPO
- RBOG 2006 Nr. 16
Belege für die behauptete Zahlungsfähigkeit können auch noch nach Ablauf der Rechtsmittelfrist eingereicht werden
- RBOG 2009 Nr. 29
Prozessbescheinigungen werden im summarischen Verfahren zugelassen, erbringen aber nicht den Urkundenbeweis im Sinn von § 146 Abs. 2 Ziff. 2 ZPO