§ 55 Ziff. 2, 3 ZPO
- RBOG 2005 Nr. 37
Kompetenzattraktion beim Obergericht bei einem sowohl gegen den Gerichtsvorsitzenden als auch gegen den Gerichtsschreiber gerichteten Ausstandsbegehren; keine Befangenheit im Verhältnis zu einer Partei im Fall einer Auseinandersetzung zwischen einem Gerichtsfunktionär und einem Zeugen