§ 55 Ziff. 2 + 3 aZPO (TG)

  • RBOG 2005 Nr. 37

    Kompetenzattraktion beim Obergericht bei einem sowohl gegen den Gerichtsvorsitzenden als auch gegen den Gerichtsschreiber gerichteten Ausstandsbegehren; keine Befangenheit im Verhältnis zu einer Partei im Fall einer Auseinandersetzung zwischen einem Gerichtsfunktionär und einem Zeugen