§ 55 Ziff. 2 und 3 aZPO (TG)
- RBOG 2005 Nr. 37
Kompetenzattraktion beim Obergericht bei einem sowohl gegen den Gerichtsvorsitzenden als auch gegen den Gerichtsschreiber gerichteten Ausstandsbegehren; keine Befangenheit im Verhältnis zu einer Partei im Fall einer Auseinandersetzung zwischen einem Gerichtsfunktionär und einem Zeugen