§ 153 Abs. 2 ZPO
- RBOG 2008 Nr. 42
Anwesenheit von Drittpersonen bei Einvernahmen von Zeugen und Parteien in eherechtlichen Verfahren; Präzisierung von RBOG 1989 Nr. 33
Anwesenheit von Drittpersonen bei Einvernahmen von Zeugen und Parteien in eherechtlichen Verfahren; Präzisierung von RBOG 1989 Nr. 33