§ 232 ZPO
- RBOG 2004 Nr. 34
Kein Wiederaufleben des Novenrechts, wenn nach der Erstattung der Berufungseingaben vom mündlichen zum schriftlichen Berufungsverfahren gewechselt wird
- RBOG 2005 Nr. 40
Frist zum Stellen der Berufungsanträge im vereinfachten Berufungsverfahren