§ 230 Abs. 2 ZPO
- RBOG 2001 Nr. 35
Die Präzisierung des Rechtsbegehrens im Berufungsverfahren ist weder eine unzulässige Klageänderung noch ein Novum
- RBOG 2001 Nr. 39
Die vor Vorinstanz säumige Partei kann sich im Berufungsverfahren nicht auf Beweisofferten der Gegenpartei berufen