§ 230 Abs. 2 aZPO (TG)
- RBOG 2001 Nr. 35Die Präzisierung des Rechtsbegehrens im Berufungsverfahren ist weder eine unzulässige Klageänderung noch ein Novum 
- RBOG 2001 Nr. 39Die vor Vorinstanz säumige Partei kann sich im Berufungsverfahren nicht auf Beweisofferten der Gegenpartei berufen 
