§ 230 Abs. 2 aZPO (TG)

  • RBOG 2001 Nr. 35

    Die Präzisierung des Rechtsbegehrens im Berufungsverfahren ist weder eine unzulässige Klageänderung noch ein Novum

  • RBOG 2001 Nr. 39

    Die vor Vorinstanz säumige Partei kann sich im Berufungsverfahren nicht auf Beweisofferten der Gegenpartei berufen