§ 175 Ziff. 11 ZPO
- RBOG 1997 Nr. 20
Gegen Erledigungsverfügungen des Summarrichters, welche weder das Vorhandensein noch das Fehlen neuen Vermögens feststellen, ist der Rekurs zulässig
Gegen Erledigungsverfügungen des Summarrichters, welche weder das Vorhandensein noch das Fehlen neuen Vermögens feststellen, ist der Rekurs zulässig