§ 57 Abs. 3 aZPO (TG)
- RBOG 2006 Nr. 34
Ein Verfahren auf Ausschluss eines Stockwerkeigentümers ist bei Hängigkeit eines Verfahrens wegen Anfechtung von Stockwerkeigentümerbeschlüssen nicht zwingend zu sistieren
Ein Verfahren auf Ausschluss eines Stockwerkeigentümers ist bei Hängigkeit eines Verfahrens wegen Anfechtung von Stockwerkeigentümerbeschlüssen nicht zwingend zu sistieren