§ 135 aZPO (TG)

  • RBOG 2000 Nr. 20

    Der Vermittlungsvorstand muss nicht wiederholt werden, wenn nicht alle notwendigen Streitgenossen anwesend waren und die abwesenden die Klage später vorbehaltlos anerkennen

  • RBOG 2008 Nr. 41

    Falsche Parteibezeichnung in der Weisung; Korrektur im Verfahren vor dem Einzelrichter