§ 135 aZPO (TG)
- RBOG 2000 Nr. 20
Der Vermittlungsvorstand muss nicht wiederholt werden, wenn nicht alle notwendigen Streitgenossen anwesend waren und die abwesenden die Klage später vorbehaltlos anerkennen
- RBOG 2008 Nr. 41
Falsche Parteibezeichnung in der Weisung; Korrektur im Verfahren vor dem Einzelrichter