§ 135 aZPO (TG)
- RBOG 2000 Nr. 20Der Vermittlungsvorstand muss nicht wiederholt werden, wenn nicht alle notwendigen Streitgenossen anwesend waren und die abwesenden die Klage später vorbehaltlos anerkennen 
- RBOG 2008 Nr. 41Falsche Parteibezeichnung in der Weisung; Korrektur im Verfahren vor dem Einzelrichter 
