§ 36 aZPO (TG)
- RBOG 2009 Nr. 23
Streitwert der Klage betreffend Feststellung neuen Vermögens; getrennte Angabe der Parteientschädigung und der Gerichtsgebühren in der Kautionsverfügung
Streitwert der Klage betreffend Feststellung neuen Vermögens; getrennte Angabe der Parteientschädigung und der Gerichtsgebühren in der Kautionsverfügung