§ 229 (§ 238 aZPO) aZPO (TG)
- RBOG 1995 Nr. 41
Verhältnis von Berufung und Anschlussberufung der gleichen Partei; Frage der Zulässigkeit der Replik, wenn die Begründung der Berufung unterbleibt
Verhältnis von Berufung und Anschlussberufung der gleichen Partei; Frage der Zulässigkeit der Replik, wenn die Begründung der Berufung unterbleibt