§ 176 Abs. 1 ZPO
- RBOG 2006 Nr. 38
Beim Erlass vorsorglicher Massnahmen in hängigen Prozessen ist die Rechtslage (wenigstens in schwierigen Rechtsfragen) nur summarisch zu prüfen
Beim Erlass vorsorglicher Massnahmen in hängigen Prozessen ist die Rechtslage (wenigstens in schwierigen Rechtsfragen) nur summarisch zu prüfen