§ 231 aZPO (TG) (§230 aaZPO (TG))
- RBOG 1995 Nr. 41
Verhältnis von Berufung und Anschlussberufung der gleichen Partei; Frage der Zulässigkeit der Replik, wenn die Begründung der Berufung unterbleibt
- RBOG 1998 Nr. 26
Eventualmaxime und Novenrecht bei neuen Tatsachen, die sich im Beweisverfahren ergeben