§ 231 aZPO (TG) (§230 aaZPO (TG))

  • RBOG 1995 Nr. 41

    Verhältnis von Berufung und Anschlussberufung der gleichen Partei; Frage der Zulässigkeit der Replik, wenn die Begründung der Berufung unterbleibt

  • RBOG 1998 Nr. 26

    Eventualmaxime und Novenrecht bei neuen Tatsachen, die sich im Beweisverfahren ergeben