§ 231 (§ 230 aZPO) aZPO (TG)
- RBOG 1998 Nr. 26
Eventualmaxime und Novenrecht bei neuen Tatsachen, die sich im Beweisverfahren ergeben
- RBOG 1995 Nr. 41
Verhältnis von Berufung und Anschlussberufung der gleichen Partei; Frage der Zulässigkeit der Replik, wenn die Begründung der Berufung unterbleibt