§ 58 Abs. 3 aZPO (TG)
- RBOG 1998 Nr. 4
Beschränkung der Vollmacht im betreibungsrechtlichen Beschwerdeverfahren; Bezeichnung eines Zustellungsempfängers
- RBOG 2005 Nr. 38
Ein Konstanzer Anwalt kann nicht verpflichtet werden, in der Schweiz ein Zustelldomizil zu bezeichnen