§ 90 aZPO (TG)
- RBOG 2001 Nr. 35
Die Präzisierung des Rechtsbegehrens im Berufungsverfahren ist weder eine unzulässige Klageänderung noch ein Novum
- RBOG 2008 Nr. 37
Zulässigkeit eines Alternativbegehrens
Die Präzisierung des Rechtsbegehrens im Berufungsverfahren ist weder eine unzulässige Klageänderung noch ein Novum
Zulässigkeit eines Alternativbegehrens