§ 97 aZPO (TG)
- RBOG 1997 Nr. 14
Substantiierungspflicht des Gläubigers im Rechtsöffnungsverfahren
- RBOG 2001 Nr. 35
Die Präzisierung des Rechtsbegehrens im Berufungsverfahren ist weder eine unzulässige Klageänderung noch ein Novum
Substantiierungspflicht des Gläubigers im Rechtsöffnungsverfahren
Die Präzisierung des Rechtsbegehrens im Berufungsverfahren ist weder eine unzulässige Klageänderung noch ein Novum