§ 97 aZPO (TG)
- RBOG 1997 Nr. 14Substantiierungspflicht des Gläubigers im Rechtsöffnungsverfahren 
- RBOG 2001 Nr. 35Die Präzisierung des Rechtsbegehrens im Berufungsverfahren ist weder eine unzulässige Klageänderung noch ein Novum 
Substantiierungspflicht des Gläubigers im Rechtsöffnungsverfahren
Die Präzisierung des Rechtsbegehrens im Berufungsverfahren ist weder eine unzulässige Klageänderung noch ein Novum