§ 77 Abs. 1 Ziff. 3 aZPO (TG)
- RBOG 1996 Nr. 8
Ausstehende Gerichtsgebühren als Kautionsgrund: Ohne ausdrücklichen Vermerk, für welche von mehreren Schulden gegenüber dem Staat eine Zahlung zu verwenden ist, richtet sich die Anrechnung nach Art. 86 f. OR
- RBOG 1994 Nr. 22
Kautionspflicht auch bei Rückstand mit einer Parteientschädigung an einen Dritten aus einem anderen Verfahren
- RBOG 1995 Nr. 30
Zahlungsunfähigkeit als Kautionsgrund
- RBOG 1995 Nr. 31
Die Voraussetzungen für die Kautionierung sind erst nach erfolgloser Rechnungsstellung für die ausstehenden Kosten oder Entschädigungen erfüllt
- RBOG 2001 Nr. 33
Kaution: Keine Verrechnung von Parteientschädigungen mit bestrittenen Forderungen