§ 109 Abs. 1 aZPO (TG)
- RBOG 1995 Nr. 37
Eine Partei kann schon vor der Eröffnung der 10tägigen Frist nach § 109 Abs. 1 ZPO um eine Begründung des Entscheids ersuchen
Eine Partei kann schon vor der Eröffnung der 10tägigen Frist nach § 109 Abs. 1 ZPO um eine Begründung des Entscheids ersuchen