§ 246 Ziff. 1 ZPO
- RBOG 1998 Nr. 30
Änderung des eröffneten Dispositivs von Amtes wegen bei Vorliegen eines Revisionsgrunds nach § 246 Ziff. 1 ZPO
Änderung des eröffneten Dispositivs von Amtes wegen bei Vorliegen eines Revisionsgrunds nach § 246 Ziff. 1 ZPO