§ 52 aZPO (TG)

  • RBOG 2005 Nr. 37

    Kompetenzattraktion beim Obergericht bei einem sowohl gegen den Gerichtsvorsitzenden als auch gegen den Gerichtsschreiber gerichteten Ausstandsbegehren; keine Befangenheit im Verhältnis zu einer Partei im Fall einer Auseinandersetzung zwischen einem Gerichtsfunktionär und einem Zeugen

  • RBOG 2006 Nr. 33

    Befangenheit als Ausstandsgrund: Konkretisierung des Begriffs der Befangenheit

  • RBOG 2009 Nr. 24

    Befangenheit eines Gutachters wegen Kritik an den Gerichten