§ 90 Abs. 2 Ziff. 1 aZPO (TG)
- RBOG 2002 Nr. 15
Im Rekursverfahren ist eine neue Begründung der Forderung zulässig, sofern sie sich auf die im Zahlungsbefehl genannten Gründe abstützt
- RBOG 1997 Nr. 39
Bindung an das Rechtsbegehren im Rechtsöffnungsverfahren