Art. 397 d (Fassung 1907) ZGB
- RBOG 1994 Nr. 19
Fürsorgerische Freiheitsentziehung: Unterliegt die Gemeinde im gerichtlichen Verfahren, sind ihr keine Verfahrenskosten zu überbinden
Fürsorgerische Freiheitsentziehung: Unterliegt die Gemeinde im gerichtlichen Verfahren, sind ihr keine Verfahrenskosten zu überbinden