Art. 397d aZGB (Stand vom 01.01.1981)
- RBOG 1994 Nr. 19
Fürsorgerische Freiheitsentziehung: Unterliegt die Gemeinde im gerichtlichen Verfahren, sind ihr keine Verfahrenskosten zu überbinden
Fürsorgerische Freiheitsentziehung: Unterliegt die Gemeinde im gerichtlichen Verfahren, sind ihr keine Verfahrenskosten zu überbinden