Art. 144 ZGB
- RBOG 2000 Nr. 3
Es stellt keine Verletzung des rechtlichen Gehörs dar, den Eltern den Inhalt der Kindesanhörung nur summarisch mitzuteilen
Es stellt keine Verletzung des rechtlichen Gehörs dar, den Eltern den Inhalt der Kindesanhörung nur summarisch mitzuteilen