Art. 684 Abs. 1 ZGB
Entscheide
- RBOG 2023 Nr. 15
Das Verbot des Umbaus einer Stockwerkeigentümereinheit setzt den Beweis einer negativen Auswirkung im Vergleich zum Status quo voraus.
Das Verbot des Umbaus einer Stockwerkeigentümereinheit setzt den Beweis einer negativen Auswirkung im Vergleich zum Status quo voraus.