Art. 391 Abs. 3 ZGB

  • RBOG 2013 Nr. 05

    Präzisierung des Umfangs der Mitwirkungsbeistandschaft; Beschränkung des Rechts der Beiständin, die Post zu öffnen

  • RBOG 2023 Nr. 11

    Eine Bewilligung zum Öffnen der Post durch die Beistandsperson für direktes Korrespondieren mit Geschäftspartnern im Rahmen der Unterstützung bei administrativen Aufgaben ist nicht notwendig.