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Art. 391 Abs. 3 ZGB

  • RBOG 2013 Nr. 5

    Präzisierung des Umfangs der Mitwirkungsbeistandschaft; Beschränkung des Rechts der Beiständin, die Post zu öffnen

  • RBOG 2023 Nr. 11

    Eine Bewilligung zum Öffnen der Post durch die Beistandsperson für direktes Korrespondieren mit Geschäftspartnern im Rahmen der Unterstützung bei administrativen Aufgaben ist nicht notwendig.

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