Art. 391 Abs. 3 ZGB
- RBOG 2013 Nr. 05Präzisierung des Umfangs der Mitwirkungsbeistandschaft; Beschränkung des Rechts der Beiständin, die Post zu öffnen 
- RBOG 2023 Nr. 11Eine Bewilligung zum Öffnen der Post durch die Beistandsperson für direktes Korrespondieren mit Geschäftspartnern im Rahmen der Unterstützung bei administrativen Aufgaben ist nicht notwendig. 
