Art. 626 ZGB
- RBOG 2009 Nr. 4
Ausgleichungspflicht von Zahlungen, welche der Erblasser im Namen der Erben direkt an eine Aktiengesellschaft leistete; Formulierung des Rechtsbegehrens
Ausgleichungspflicht von Zahlungen, welche der Erblasser im Namen der Erben direkt an eine Aktiengesellschaft leistete; Formulierung des Rechtsbegehrens