Art. 287 ZGB
- RBOG 2001 Nr. 16
Aussergerichtliche, von der Vormundschaftsbehörde genehmigte Unterhaltsverträge berechtigen nur zur provisorischen Rechtsöffnung
Aussergerichtliche, von der Vormundschaftsbehörde genehmigte Unterhaltsverträge berechtigen nur zur provisorischen Rechtsöffnung