Art. 443 Abs. 1 ZGB
- RBOG 2015 Nr. 04Mitteilung medizinischer Daten an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde bei einer Gefährdung des Kindeswohls 
Mitteilung medizinischer Daten an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde bei einer Gefährdung des Kindeswohls